Besondere Geschäftsbedingungen (AGB)
Unternehmensbereich Entrümpeln, Entsorgen, Haushalts-u. Betriebsauflösungen
Fa.Rümpeltrupp, Inh. Mario Müllner 2230 Gänserndorf, Korngasse 3
- Die Firma Rümpeltrupp ist berechtigt weitere Firmen zur Durchführung von Arbeiten
heranzuziehen. - Unsere Leistungen werden mit größter Sorgfalt ( Besenrein, jedoch keine Putzarbeiten) gegen
Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausgeführt. Zusätzlich zu bezahlen, wären Leistungen und
Aufwendungen die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren bzw. wenn der
Leistungsumfang durch den Auftraggeber erweitert wird. - Die Firma Rümpeltrupp haftet ausschließlich für Schäden, die während seiner Arbeitstätigkeit,
durch Verlust oder Beschädigung entstehen im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. - Die Firma Rümpeltrupp ist von der Haftung befreit, Verlust, Beschädigungen die auf Umständen
beruhen, die die Fa. Rümpeltrupp bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte. ( unabwendbare
Ereignisse) - Bei Abholung von Transport- od. Entrümpelungsgut ist der Auftraggeber verpflichtet
sicherzustellen, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung seitens der Fa.
Rümpeltrupp für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen. - Nach Auftragserteilung und Beginn aller vereinbarten Entrümpelungs- und. Entsorgungsarbeiten
gehen alle Gegenstände (Möbel mit Inhalt, kompl. Inventar) in das Eigentum der Fa. Rümpeltrupp
über. Da der Großteil der Gegenstände ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt wird, haftet die
Fa. Rümpeltrupp nicht für den Verlust von Urkunden, Wertpapieren, Münzen, Geld, Schmuck, Gold
oder anderen Wertgegenständen. - Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung aller
Arbeiten in Bar. Eine Anzahlung von 60% des gesamten Betrages ist insbesondere dann zu
leisten, wenn Zahlungen für Leistungen Dritter (Container, Deponie) anfallen. Bei nicht
fristgerechter Stornierung ( 3 Werktage) eines Auftrage seitens des Auftraggebers werden 10%
Stornokosten fällig. - Schadensmeldungen müssen vor Ort der Fa. Rümpeltrupp nach Beendigung der Arbeiten
gemeldet werden.